ErklĂ€rung zur Barrierefreiheit fĂŒr veact.com
Auf dieser Seite finden Sie die ErklĂ€rung zur Barrierefreiheit fĂŒr die unter der Domain veact.com veröffentlichte Internetseite der Veact GmbH.
Die Veact GmbH ist bemĂŒht, ihre Website https://veact.com/de/ barrierefrei zugĂ€nglich zu machen. Rechtsgrundlage ist das Bayerische Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG) in Verbindung mit der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BayBITV) sowie der EuropĂ€ischen Norm EN 301 549.
DarĂŒber hinaus ergeben sich die Anforderungen an die Barrierefreiheit aus §§ 3 AbsĂ€tze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website veact.com ist derzeit nur teilweise mit den genannten Anforderungen vereinbar. Die Bewertung der Barrierefreiheit basiert auf einer internen Selbstbewertung sowie einem Audit im April 2025.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachfolgend aufgefĂŒhrten Inhalte sind derzeit noch nicht vollstĂ€ndig barrierefrei:
- Einige Bilder verfĂŒgen noch nicht ĂŒber aussagekrĂ€ftige Alternativtexte.
- Die Tastaturnavigation ist in bestimmten Bereichen der Website eingeschrÀnkt.
- Die Fokushervorhebung bei der Tastaturbedienung ist nicht ausreichend sichtbar.
- Einzelne Texte weisen eine komplexe Sprache auf.
- Nicht alle Formulare bieten barrierefreie Beschriftungen und Fehlermeldungen.
- Einige Links sind nicht eindeutig beschriftet.
- PDF-Dokumente sind derzeit nicht vollstÀndig barrierefrei.
MaĂnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit
Veact arbeitet kontinuierlich daran, bestehende Barrieren zu beseitigen â sowohl auf redaktioneller Ebene (z.âŻB. durch sinnvolle Alternativtexte und Volltextversionen) als auch auf technischer Ebene (z.âŻB. Optimierung der mobilen Navigation, verbesserte Kontraste, Fehlerkorrekturen im Code).
Erstellung und Aktualisierung dieser ErklÀrung
Diese ErklÀrung wurde am 11.04.2025 erstellt, zuletzt am 15.05.2025 aktualisiert und auf Grundlage eines internen Audits im April 2025 ergÀnzt.
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen MĂ€ngel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen? Oder wĂŒnschen Sie Informationen zur Barrierefreiheit? Dann kontaktieren Sie uns gerne:
Veact GmbH
Barrierefreiheit
E-Mail: barrierefreiheit@veact.net
Schlichtungsverfahren
Sollte Ihre Kontaktaufnahme mit uns nicht zufriedenstellend verlaufen, haben Sie die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG einzuschalten. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und privaten Unternehmen eine auĂergerichtliche Streitbeilegung zu unterstĂŒtzen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos und es ist kein Rechtsbeistand erforderlich.
Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Antragstellung finden Sie unter:
www.schlichtungsstelle-bgg.de
Sie können die Schlichtungsstelle BGG auch direkt kontaktieren unter:
info@schlichtungsstelle-bgg.de