Akkodis Whitepaper: Mit angezogener Bremse: Automobilindustrie 2025

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Erklärung zur Barrierefreiheit für veact.com

Auf dieser Seite finden Sie die Erklärung zur Barrierefreiheit für die unter der Domain veact.com veröffentlichte Internetseite der Veact GmbH.

Die Veact GmbH ist bemüht, ihre Website https://veact.com/de/ barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage ist das Bayerische Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG) in Verbindung mit der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BayBITV) sowie der Europäischen Norm EN 301 549.

Darüber hinaus ergeben sich die Anforderungen an die Barrierefreiheit aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website veact.com ist derzeit nur teilweise mit den genannten Anforderungen vereinbar. Die Bewertung der Barrierefreiheit basiert auf einer internen Selbstbewertung sowie einem Audit im April 2025.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachfolgend aufgeführten Inhalte sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei:

  • Einige Bilder verfügen noch nicht über aussagekräftige Alternativtexte.
  • Die Tastaturnavigation ist in bestimmten Bereichen der Website eingeschränkt.
  • Die Fokushervorhebung bei der Tastaturbedienung ist nicht ausreichend sichtbar.
  • Einzelne Texte weisen eine komplexe Sprache auf.
  • Nicht alle Formulare bieten barrierefreie Beschriftungen und Fehlermeldungen.
  • Einige Links sind nicht eindeutig beschriftet.
  • PDF-Dokumente sind derzeit nicht vollständig barrierefrei.

Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit

Veact arbeitet kontinuierlich daran, bestehende Barrieren zu beseitigen – sowohl auf redaktioneller Ebene (z. B. durch sinnvolle Alternativtexte und Volltextversionen) als auch auf technischer Ebene (z. B. Optimierung der mobilen Navigation, verbesserte Kontraste, Fehlerkorrekturen im Code).

Erstellung und Aktualisierung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 11.04.2025 erstellt, zuletzt am 15.05.2025 aktualisiert und auf Grundlage eines internen Audits im April 2025 ergänzt.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen? Oder wünschen Sie Informationen zur Barrierefreiheit? Dann kontaktieren Sie uns gerne:

Veact GmbH
Barrierefreiheit
E-Mail: barrierefreiheit@veact.net

Schlichtungsverfahren

Sollte Ihre Kontaktaufnahme mit uns nicht zufriedenstellend verlaufen, haben Sie die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG einzuschalten. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und privaten Unternehmen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos und es ist kein Rechtsbeistand erforderlich.

Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Antragstellung finden Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Sie können die Schlichtungsstelle BGG auch direkt kontaktieren unter: info@schlichtungsstelle-bgg.de